Ausstattung ohne Sicherheitsglas – kein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht des Vermieters
Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bestätigte mit der heute veröffentlichten Entscheidung – Aktenzeichen VI ZR 189/05 – die bereits feststehenden Grundsätze der Rechtsprechung zu Verkehrssicherungspflichten von Vermietern, nach welchen nicht jeder abstrakten Gefahr vorgebeugt werden könne, sondern vermieterseits solche Vorkehrungen getroffen werden müssen, die ein gewissenhafter Vermieter für ausreichend erachten darf, um die Mieter zu …
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Veröffentlicht am: 1. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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