Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten und des Strahlenschutzbevollmächtigten unterliegt der Mitbestimmung des Personalrat
Sowohl bei der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten nach der Strahlenschutzverordnung als auch bei der Bestellung von Strahlenschutzbevollmächtigten auf der Grundlage der Strahlenschutzverordnung hat der Personalrat ein Wörtchen mitzureden, so das Oberverwaltungsgericht in Münster (vom 13.07.2006 – 1 A 990/05.PVL):
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Veröffentlicht am: 28. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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