Mobbing: Kein Schadensersatz gegen Kollegen bei Eigenkündigung
Kündigt ein Arbeitnehmer selbst, weil er von Kollegen tätlich angegriffen und von einem Personalverantwortlichen als “Schauspieler”, “Simulant” und schlimmers beschimpft und zur Rücknahme einer Strafanzeige genötigt wurde, kann er gleichwohl keinen Schadensersatz von dem Personaler nach § 823 BGB verlangen. Dieser Ansicht, die nach dem Sachverhalt auf den ersten Blick verwundert, war jedenfalls das Bundesarbeitsgericht. …
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Veröffentlicht am: 24. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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