Bundesverwaltungsgericht: Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei Ein-Euro-Jobs
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinen zwei Entscheidungen vom 21.03.2007 (gerichtliche Aktenzeichen: 6 P 4.06 und 6 P 8.06) die Mitbestimmungsrechte der Personalräte bei der Besetzung von sog. Ein-Euro-Jobs gestärkt und der uneinheitlichen Rechtsprechung in den Vorinstanzen (blog.juracity berichtete) ein Ende gesetzt.
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Veröffentlicht am: 22. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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