Überleitung in den TV-L durch den TVÜ-Länder am 01.11.2006
Zum 01.11.2006 werden die Beschäftigten in den Verwaltungen der Länder, in denen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Ver.di vereinbart wurde, auf der Grundlage des Überleitungstarifvertrages (TVÜ-Länder) den neuen Entgeltgruppen zugeordnet (Juracity berichtete). Unser Mitblogger, Rechtsanwalt Wolfgang Hamer, Autor des bereits in zweiter Auflage erschienenen Basiskommentars zum TVÖD, referiert hierzu und …
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Veröffentlicht am: 31. Oktober, 2006 von RA Felser
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