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Personalrat: Anspruch auf E-Mail und Intranet?

Der Personalrat kann – neben dem „schwarzen Brett“ – Anspruch auf einen Zugang zu E-Mail und Intranet haben, wenn dies die übliche Kommunikationsart in der Dienststelle ist.  Die Dienststellenleitung darf auch keine „Vorzensur“ bei diesen Medien vornehmen. Wie bei Eingriffen am schwarzen Brett würde diese eine Behinderung des Personalrats nach § 107 BPersVG (gilt auch …

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Veröffentlicht am: 11. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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TVÖD Grundschulung: OVG NRW vom 16.04.2008 – 1 A 4630/06.PVB

Wie bereits berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht NRW zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgestellt (OVG NRW, Beschluß vom 16.04.2008 – 1 A 4630/06.PVB), dass eine fünftägige Personalratsschulung beim DGB Bildungswerk NRW zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) als Grundschulung anzusehen ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist entsprechend auf andere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes mit den TV-L und …

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Veröffentlicht am: 7. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Personalratsschulung BPersVG: Freistellung und Kostenerstattung

Zur Freistellung und Kostenerstattung für Schulungsveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen für Personalräte nach § 46 Absatz 6 BPersVG hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben vom 28.04.2008 – Aktenzeichen D I 3 – 212 154-1/1 seine Hinweise überarbeitet. Die Hinweise sind lediglich

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Veröffentlicht am: 7. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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LPVG NRW: Chef muss alleine erörtern

Na, wenn das mal kein Eigentor war. Seit der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW im Oktober 2007 müssen Dienststellenleiter die Erörterung mit der Personalvertretung alleine absolvieren, also ohne das  übliche Gefolge („Prozession“). „Gemäß § 66 Abs. 2 Sätze 5 und 6 LPVG 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 26. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Alle Jahre wieder: Anfechtung der Personalratswahl

Alle vier Jahre werden die Personalräte neu gewählt und alle vier Jahre gibt es „Saisongeschäft“ für spezialisierte Anwälte: Die Anfechtung der Personalratswahl. Tätig werden Anwälte dabei entweder als Anwalt der Wahlanfechter oder als Anwalt des Personalrats. Die Kosten des Wahlanfechtungsverfahrens und damit der Anwaltskosten trägt der Arbeitgeber (Dienststelle): und sowohl die der Wahlanfechter als auch …

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Veröffentlicht am: 18. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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