Personalratsschulung zum TVÖD: Einstweilige Verfügung wegen Freistellung für ein TVÖD Seminar
setzt voraus, dass ein wirksamer Entsendungsbeschluß des Personalrats vorliegt, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgesicht mit Beschluß vom 18.1.2007 (Aktenzeichen 9 B 1/07). Der Anspruch auf Freistellung vom Dienst gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG setzt einen Beschluss des Personalrats voraus, durch den ein oder mehrere bestimmte Mitglieder des Personalrates zu einer bestimmten Schulungs- oder Bildungsveranstaltung entsandt …
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Veröffentlicht am: 30. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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