Bundesgerichtshof entscheidet Streit um Domain-Namen “kinski-klaus.de”
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 5.10.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: I ZR 277/03) in letzter Instanz über einen Schadensersatzanspruch der Erben des 1991 verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski entschieden. Der I. Zivilsenat hat diesen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts von Klaus Kinski abgelehnt und die Revision der Erben zurückgewiesen.
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Veröffentlicht am: 9. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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