Hilfe am Arbeitsplatz
Krankenkassen müssen bei Anspruch auf häusliche Krankenpflege diese auch sicherstellen und finanzieren, wenn der Patient sie nicht zuhause, sondern am Arbeitsplatz in Anspruch nimmt. Dies entschied jetzt das Hessische Landessozialgericht (Az. L 2 KR 110/069). Im entschiedenen Fall ging es um
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Veröffentlicht am: 20. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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