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Der falsche Referendar in Oldenburg

Auch das gibt es: Einen falschen Referendar bei der Staatsanwaltschaft Offenburg. Die Stelle soll erschwindelt gewesen sein. Der 44-jährige hatte sich zuvor in anderen Bundesländern am 2. Juristischen Staatsexamen versucht; allerdings völlig erfolglos. Bei seiner Bewerbung hatte der Mann angegeben, bisher nicht durch die Prüfung gefallen zu sein.

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Veröffentlicht am: 18. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Aktenvortrag: Kurzvorträge online

jetzt in NRW dank Landesjustizministerium. Der offizielle Text: Hilfestellung für Referendare zur Vorbereitung auf die Prüfung Auf den Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung können Referendare sich am heimischen PC vorbereiten:

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Veröffentlicht am: 11. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Urteile zum Referendariat: Abweichen von der errechneten Gesamtnote

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass für die Entscheidung, ob und inwieweit beim zweiten juristischen Staatsexamen von dem rechnerisch ermittelten Wert für die Gesamtnote abgewichen werden soll, sich der Prüfungsausschuss einen Gesamteindruck über den Leistungsstand des Prüflings verschaffen muss und dabei die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen hat (Urteil vom 9.1.2008, Az.: 14 A 3658/06).

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Veröffentlicht am: 22. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Urteile zum Rechtsreferendariat: Wiederholung einer Aufsichtsarbeit

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Anordnung der erneuten Anfertigung einer Aufsichtsarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn es bei der ersten Anfertigung der Arbeit zu einer Störung des ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs dergestalt kam, dass zahlreiche Klausurtexte Druckfehler aufwiesen und es dadurch an den verschiedenen Prüfungsorten zu unterschiedlichen Prüfungsabläufen kam (Beschluss vom …

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Veröffentlicht am: 21. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Urteile zum Rechtsreferendariat: Wiederholung der mündlichen Prüfung

Das OVG NRW hat entschieden, dass sofern bei einer zweiten juristischen Staatsprüfung das Prüfungsgespräch wegen eines Verfahrensfehlers zu wiederholen ist, kein Anspruch auch auf Wiederholung des Aktenvortrages besteht (Urteil vom 09.10.2007, Az.: 14 A 2873/06).

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Veröffentlicht am: 21. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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