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Telekom: Scheinselbständige IT-Berater?

Scheinselbständigkeit bei der Telekom in Bonn? Die Telekom untersucht derzeit durch eine Unternehmensberatung und zwei unabhängig agierende Anwaltskanzleien, ob hunderte bei Telekom, T-Systems und T-Mobile beschäfigte IT-Berater (Consultants) scheinselbständig sind. Die Telekom beschäftigt zahlreiche selbständige IT-Berater als Freelancer, die bei großen im Wege der sog. „Third Party Managements“ zur Verfügung gestellt werden. Bei der Untersuchung …

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Scheinselbständigkeit bei Telekom, DPAG, … ?

Scheinselbständigkeit bei der Telekom und anderen Großunternehmen? Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der IT viele Freelancer (Freiberufler und Selbständige mit Gewerbeschein) als Berater / Consultants in der Grauzone zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit arbeiten. Das betrifft nicht nur, aber auch Großunternehmen wie Telekom, Deutsche Post AG und große Versicherungen. Einige Großunternehmen sind nun …

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Sozialgericht Köln: Keine Scheinselbständigkeit bei IT-Berater

Immer wieder gibt es Streit über die Sozialversicherungspflicht von selbständigen IT-Berater n, häufig bis vor das Sozialgericht. Werden Statusfeststellungsverfahren – die häufig von den Auftraggebern verlangt werden – bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eingeleitet, erkennt die DRV regelmäßig auf eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbständigkeit). Folge: Der Auftraggeber kündigt, muss allerdings alle Beiträge innerhalb der Verjahrungsfrist …

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Scheinselbständigkeit im Krankenhaus – Narkosearzt (Honorararzt)

Ein Honorararzt, der im Krankenhaus auf selbständiger Basis Leistungen erbringt, kann scheinselbständig sein. Das gilt nicht nur für den Nakosearzt (Anästhesist), der gegen Honorar mit dem Krankenhaus abrechnet. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundessozialgericht liegt zwar bis dato nicht vor, sondern nur aktuelle die Rechtslage unterschiedlich bewertende Entscheidungen von Sozialgerichten und Landessozialgerichten. Nach Meinung des …

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Veröffentlicht am: 9. September, 2012 von RA Michael W. Felser
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Wenn der Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter scheinselbständig ist

Auch in der Anwaltschaft gibt es nur formal selbständig beschäftigte Anwälte (freie Mitarbeiter). Ein zugelassener Rechtsanwalt kann in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts grundsätzlich sowohl als abhängig Beschäftigter als auch als freier Mitarbeiter tätig sein. Der sich aus dem Anwaltsrecht ergebende berufliche Status lässt grundsätzlich beide Arten der Erwerbstätigkeit zu (so auch das Thüringer Landessozialgericht …

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Veröffentlicht am: 25. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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