BSG Urteile zu arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit im Nebenjob
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 02.03.2010, B 12 R 10/09 R) kann sich ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger nicht darauf berufen, er habe neben seiner selbstständigen Tätigkeit einen Hauptjob, so dass er nicht wirtschaftlich abhängig sei. Vielmehr kommt es für die Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI nur darauf an, ob die …
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Veröffentlicht am: 9. März, 2010 von RA Michael W. Felser
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