Landessozialgericht: Kurierfahrer sollten Sozialversicherungspflicht klären lassen
Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 26.03.2009 Aktenzeichen L 9 AL 33/06 entschieden, dass Kurierfahrer, die in ein Auftragsvergabesystem eines Transportunternehmens eingegliedert sind und deren Firmenschild verwenden müssen, versicherungspflichtige Arbeitnehmer und keine selbständig Tätigen sind. Der Kläger erledigte im vom BayLSG entschiedenen Fall mit einem eigenen Fahrzeug für eine Transportfirma Kurierfahrten. Als die …
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Veröffentlicht am: 27. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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