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Osteuropäische Pflegehilfen illegal: 36800 Euro Bußgeld

Das Amtsgericht München urteilte jetzt laut Süddeutscher Zeitung: Es ist illegal, osteuropäische Pflegekräfte im Haushalt als Scheinselbständige zu beschäftigen.Das AG München verurteilte einen Münchner Anwalt, der gegen eine Gebühr von je 1200 Euro ungarische Pflegekräfte nach Deutschland vermittelt hatte. Der Zoll hatte dem Anwalt ein Bußgeld in Höhe von 180 000 Euro auferlegt. Wir hatten …

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Veröffentlicht am: 11. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer bzw. scheinselbständig

Mehrere Gerichte verschiedener Gerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit) haben sich in aktuellen Urteilen mit der Frage befasst, ob Interviewer, die von Marktforschungsinstituten und Meinungsforschungsinstituten beschäftigt werden, Selbständige sind oder Scheinselbständige bzw. Arbeitnehmer. Der Trend geht dahin, dass Telefoninterviewer 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 5. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Anwaltsempfehlung für Freiberufler

Im bekannten Portal für Freiberufler „GULP“ können Freiberufler in einem Anwaltsverzeichnis einen Rechtsanwalt empfehlen, wenn sie mit dessen Beratung oder Vertretung, z.B. beim Thema „Scheinselbständigkeit“, Vertragsfragen etc. zufrieden waren. Voten können nur 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 29. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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GmbH Geschäftsführer: Pflicht zum Anfrageverfahren vor Anstellung

Die einen wissen davon gar nichts, die anderen denken, man muss es immer tun. Es geht um das Anfrageverfahren für GmbH-Geschäftsführer nach § 7 a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Pflicht ist es nur für die Gesellschafter-Geschäftsführer. Bei der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses muß der Arbeitgeber bei der Anmeldung des Beschäftigten bei der Einzugsstelle mitteilen, …

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Veröffentlicht am: 16. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Pflegezeit auch für freie Mitarbeiter und Scheinselbständige?

Gemäß § 7 I Nr. 3 Pflegezeitgesetz gilt § 2 Pflegezeitgesetz auch für arbeitnehmerähnliche Personen. Freie Mitarbeiter sind dann 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 22. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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