Osteuropäische Pflegehilfen illegal: 36800 Euro Bußgeld
Das Amtsgericht München urteilte jetzt laut Süddeutscher Zeitung: Es ist illegal, osteuropäische Pflegekräfte im Haushalt als Scheinselbständige zu beschäftigen.Das AG München verurteilte einen Münchner Anwalt, der gegen eine Gebühr von je 1200 Euro ungarische Pflegekräfte nach Deutschland vermittelt hatte. Der Zoll hatte dem Anwalt ein Bußgeld in Höhe von 180 000 Euro auferlegt. Wir hatten …
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Veröffentlicht am: 11. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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