Anrechnung der Abfindung bei Hartz 4 (ALG 2)
Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes ist, wenn die Abfindungszahlung während des Bezugs von Grundsicherungsleistungen erfolgt, beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen (Leitsatz des Bundessozialgerichts). „Abfindungen sind nicht von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Alg II ausgenommen. Sie werden weder
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Veröffentlicht am: 9. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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