Urteil: Beim Verstoß gegen AGG kann eine Kündigung unwirksam sein
Zunehmend beschäftigen sich die Gerichte mit Klagen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In einem aktuellen Fall hat das Arbeitsgericht Osnabrück (Urteil vom 05.02.2007, Az: 3 Ca 778/06) nun eine Kündigung für unwirksam erklärt, weil sie gegen das AGG verstoße.
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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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