Verloren und trotzdem gewonnen: BAG zur Turboprämie ausserhalb von Sozialplänen
In seinem Urteil vom 03.05.2006 (4 AZR 189/05) hat das Bundesarbeitsgericht sich erneut mit sogenannten „Turboprämien“ (auch Rennprämie“ genannt) beschäftigt und diese für zulässig erklärt, sofern es sich um eine kollektive Regelung ausserhalb eines Sozialplanes handelt. Unter Turboprämien versteht man Geldbeträge, die gezahlt werden, wenn (und damit!) ein gekündigter Mitarbeiter keine Kündigungsschutzklage erhebt. In § …
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Veröffentlicht am: 5. Mai, 2006 von RA Felser
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