Sport-und-Recht

Auch friedliche Fans müssen sich durchsuchen lassen

Das Ergebnis auf’m Platz interessiert bestimmte Anhänger von Fußballmannschaften, im Polizeijargon auch Fans der Kategorie „C“ (gewaltsuchend) genannt, nur noch am Rande. Sie wollen sich mit den gegnerischen „Schlachtenbummlern“ und der Polizei messen und suchen abseits des Spielfeldes die Auseinandersetzung mit Hilfe von Feuerwerkskörpern, Schlagwerkzeugen und schlimmstenfalls sogar unter Einsatz von Schusswaffen. Um derart massive …

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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Doping: Gütetermine beim ArbG Freiburg

Heute finden am ArbG Freiburg Gütetermine in den Kündigungschutzverfahren der ehemaligen T-Mobile-Teamärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid statt. Die beiden Ärzte sind vom ihrem Arbeitgeber, der Uni-Klinik Freiburg, zunächst suspendiert und dann gekündigt worden, nachdem sie bereits vor einigen Monaten eingeräumt hatten,

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betrug durch Doping: Verfahrenseinstellung in Sachen Jaksche

Die Staatsanwaltschaft Ansbach soll in einer Pressemitteilung die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Radprofi Jörg Jaksche wegen Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und wegen Betruges mitgeteilt haben.

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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sport & Recht: Freistellungen bei Schalke

Nach dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach hat nun auch der FC Schalke 04 seine Party-Affäre. Ähnlich wie im Fall der Gladbacher Spieler Soumaila Coulibaly und Steve Gohouri haben es sich die Schalker Profis Krstajic und Rakitic nach dem mageren 2:2 Bei Eintracht Frankfurt und vor dem wichtigen Spiel um den Einzug ins Champions-League-Achtelfinale …

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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sport & Recht: Keine Weiterbeschäftigung für Veneberg

blog.juracity.de hatte über die Entfristungsklage des niederländischen Radprofis Thorwald Veneberg gegen seinen Arbeitgeber, das Team Rabobank, berichtet. Der Radler hatte sein Begehren auf das niederländische Arbeitsrecht gestützt, wonach einem Arbeitnehmer, der länger als 36 Monate bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt ist oder über vier berfristete Arbeitsverträge beschäftigt worden ist, ein Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung zukommt.

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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