Anwaltskosten: Was – 150 Euro für ein zweiseitiges Schreiben, soviel würde ich auch gerne mal verdienen
ist eine nicht selten anzutreffende Bemerkung zu anwaltlichen Honorarrechnungen. Ein Seminarteilnehmer belehrte einen anderen einmal gelegentlich eines ähnlichen Kommentars nicht ganz neben der Sache liegend: “Hättste mal besser in der Schule aufgepasst, wärste auch Anwalt geworden …”. Der normale Anwalt kann jetzt wieder mit ruhigem Gewissen schlafen: Wie der Focus berichtete, bezahlt die Bundeswehr im …
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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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