Tarifrecht

Eingruppierung nach ERA TV (Entgeltrahmenabkommen)

Immer noch wird in Betrieben der Metallbranche das Entgeltrahmenabkommen eingeführt und werden Arbeitnehmer in den ERA TV eingruppiert. In fast 50 % der von uns überprüften Fälle fanden sich Fehler bei der Eingruppierung in den ERA TV (Entgeltrahmenabkommen NRW). Die Eingruppierung  sollte man

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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Tarifvertrag Gesundheitsschutz (Gesundheitstarifvertrag)

Alle Welt rätselt über den Gesundheitstarifvertrag (genauer: Tarifvertrag Gesundheitsschutz), den die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, vor allem Ver.di und GEW, im Kita-Streik durchsetzen wollen. Streik geht normalerweise um mehr Geld, ein Streik um mehr Gesundheit und Gesundheitsschutz ist neu. Allerdings gibt es diese Forderung schon länger, wie andere Branchen zeigen. Einen

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Veröffentlicht am: 5. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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LAG Köln: GNZB ist nicht tariffähig

Das Landesarbeitsgericht Köln hat heute den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 bestätigt, nach dem die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist. Tariffähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Vertragspartei eines Tarifvertrages zu sein. Die GNBZ kann daher nicht wirksam Tarifverträge über Mindestlöhne abschliessen. Die GNBZ hatte im Dezember 2007

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Veröffentlicht am: 25. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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BAG: Gewerkschaftsmitglied darf mehr Geld bekommen

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 18.03.2009 – Aktenzeichen 4 AZR 64/08, dass in einem Tarifvertrag spezielle nur Gewerkschaftsmitgliedern zugutekommende Leistungen vorgesehen werden können. Das Urteil ist auch deswegen spannend, weil das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 26.02.2009 – 15 Ca 188/08) im Fall der HLLA ebenfalls eine Sonderzahlung an Ver.di Mitglieder zugelassen hatte und gegen das Urteil …

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Veröffentlicht am: 19. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitskampfrecht: Flash Mob Urteil des LAG Berlin

Flash-Mob-Aktionen gehören zu den moderneren Mitteln des Arbeitskampfes. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Flash-Mob Aktionen jetzt ausdrücklich auch als legales Arbeitskampfmittel anerkannt. Kennzeichen von Flash-Mobs (Blitzauflauf) ist das blitzartige Auftauchen und Wiederverschwinden der Akteure. Bei Flash Mob Aktionen im Arbeitskampf werden per SMS viele Personen z.B. in bestreikten Geschäften zur Blockade des Kassenbereichs aufgerufen, um Pfennigartikel …

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Veröffentlicht am: 29. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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