TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der TV-L, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter abgelöst. Den Text 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 23. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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