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OLG Köln: Griff zum Handy gibt kein Knöllchen

Nicht jeder Griff zum Handy bescherrt dem Autofahrer ein Knöllchen, so entschied das OLG Köln. Denn man darf das Handy schon mal anfassen, um es an einen anderen Platz zu legen.

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Veröffentlicht am: 13. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Persönliches Erscheinen macht das Sinn?

In einer Unfallsache hatte das Amtsgericht Köln das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Die Klägerin war bereits verstorben und deshalb auch entschuldigt dem Prozess ferngeblieben. Aber es erschien der Beklagte und Widerkläger in meiner Begleitung. Das Gericht

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Parkplatz: Rechts vor links, links vor rechts oder Verständigung?

Vorfahrt auf dem Parkplatz ? Entsprechende Schilder sucht man auf Parkplätzen und in Parkhäusern meist vergebens. Allenfalls findet sich regelmäßig der Hinweis, es gelte die StVO. Also rechts vor links, denkt man sich als Autofahrer. Nicht ganz richtig, wie das Amtsgericht München ( AZ 343 C 28802/06) erst kürzlich rechtskräftig entschieden hat.

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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300 Parkknöllchen und weg ist der Führerschein

Oft ist es schwer, einen Parkplatz zu finden und oft sind die Parkgebühren teuerer als ein Knöllchen. Dabei sollte man aber daran denken, dass auch geringfügigere Ordnungswidrigkeiten den Führerschein gefährden können. Und zwar droht hier nicht etwa nur ein befristestes Fahrverbot, sondern der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kein Führerscheinentzug trotz übermäßigem Alkoholgenuss mit 3,0 Promille

Nicht immer führt übermäßiger Alkoholgenuss zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das OVG Rheinland – Pfalz (Az.: 10 A 10062/o7.OVG) hat entschieden, dass die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr haben oder eine Trunksucht vorliegen muss.

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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