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Zahnarzt muss für fehlerhafte Behandlung zahlen

Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 04.04.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 5 U 148/04) einen Zahnarzt zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 7.000,00 € wegen einer fehlerhaften Behandlung verurteilt. Zusätzlich wurden ihm alle Kosten für eventuelle künftige Schäden, die mit der fehlerhaften Behandlung im Zusammenhang stehen, auferlegt.

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Veröffentlicht am: 4. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Teilkasko bezahlt nur bei Diebstahl fest eingebauter Teile

Das entschied das Landgericht Hannover mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 30.06.2006 – Aktenzeichen 8 S 17/06 – und wies die Klage des durch den Diebstahl geschädigten Versicherungsnehmers gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Dem Kläger war aus seinem geparkten Fahrzeug das mobile Navigationsgerät gestohlen worden, welches er nun von seiner Teilkasko ersetzt verlangte.

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Veröffentlicht am: 27. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kein Schadensersatz nach Rücktritt des Reiseunternehmens aufgrund Buchungsfehler

So entschied das Amtsgericht Frankfurt mit einem am 16.03.2007 bekannt gewordenen Urteil – Aktenzeichen 32 C 3146/06-48 – und wies die Klage des Kunden gegen das Reiseunternehmen ab.

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Veröffentlicht am: 19. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keine Zahlung der Vollkasko bei nachträglichem Tuning des PKWs

So entschied das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil – Aktenzeichen 10 U 56/06 – und wies die Klage des Autotuners gegen die beklagte Vollkaskoversicherung auf Zahlung des Unfallschadens ab. Der Kläger hatte, nachdem er den Vollkaskoversicherungsvertrag mit der beklagten Versicherung abgeschlossen hatte, sein Auto getunt. Im Rahmes dessen legte er das Fahrwerk tiefer, verbreiterte die Spur …

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Veröffentlicht am: 16. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keine Neuwageneigenschaft eines PKWs nach 2 Jahren Standzeit

So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg durch Urteil – 15 U 71/06 – und verurteilte das beklagte Autohaus auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Klägerin hatte bei dem beklagten Autohaus einen Neuwagen für einen Preis von 24.000 € erworben. Bei den Kaufvertragsverhandlungen wurde ihr zugesichtert, dass es sich bei dem …

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Veröffentlicht am: 15. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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