Germanwings: Rücklastschriftkosten gekippt
Das OLG Hamm (17 U 112/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die von Germanwings geforderten Rücklastschriftkosten berechnet werden dürfen. Germanwings fordert von Kunden bei denen die Banken Lastschriften mangels Kontodeckung nicht einlösen, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 50,00. Gegen diese
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Veröffentlicht am: 3. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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