Freie Anwaltswahl: EuGH Urteil bestätigt Verbraucherrecht
Das Recht auf freie Anwaltswahl haben wir des öfteren in unserem Blog verteidigt, es wird u.a. durch Rationalisierungsabkommen mit den Rechtsschutzversicherern unterhöhlt. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist in Art. 4 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22.06.1987 festgeschrieben. Es kann auch bei Massenklagen nicht eingeschränkt werden, entschied kürzlich der EuGH …
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Veröffentlicht am: 23. September, 2009 von RA Michael W. Felser
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