BGH: Feuchtigkeit im Gebrauchtwagen rechtfertigt Rücktritt
Der BGH (Urteil vom 05.11.2008, Az.: VIII ZR 166/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, wann bei Feuchtigkeitseintritt in einen Gebrauchtwagen ein geringfügiger Mangel vorliegt, der gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB einen Rücktritt ausschließen würde. Das ist dann der Fall, wenn der Mangel als unerhebliche Pflichtverletzung einzustufen ist. Der Kläger hatte …
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Veröffentlicht am: 5. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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