Verkehrsrecht

Keine Leistungen der privaten Unfallversicherung bei 1,63 Promille

Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss (Aktenzeichen 5 W 117/06), dass bei einer Akloholisierung von 1,63 Promille kein Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung bestehe. Der Versicherungsnehmer, der mit dem Fahrrad unterwegs war, entweder schiebend oder fahrend, geriet in einer Linkskurve von der Straße ab und verletzt sich so schwer am Kopf, so …

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Veröffentlicht am: 22. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keine Zahlung der Vollkasko bei nachträglichem Tuning des PKWs

So entschied das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil – Aktenzeichen 10 U 56/06 – und wies die Klage des Autotuners gegen die beklagte Vollkaskoversicherung auf Zahlung des Unfallschadens ab. Der Kläger hatte, nachdem er den Vollkaskoversicherungsvertrag mit der beklagten Versicherung abgeschlossen hatte, sein Auto getunt. Im Rahmes dessen legte er das Fahrwerk tiefer, verbreiterte die Spur …

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Veröffentlicht am: 16. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Einmaliger Konsum harter Drogen kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Eilverfahren (gerichtliches Aktenzeichen: 16 B 332/07) entschieden und dem Antragsteller gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis keinen vorläufigen Rechtsschutz gewährt.

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Veröffentlicht am: 14. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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OLG Köln zur Erstattungsfähigkeit des Unfallersatzwagentarifs

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom heutigen Tage – Aktenzeichen 19 U 181/06 – grundsätzlich erhöhte Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen anerkannt, diese aber auf 20 % Merhaufwand gegenüber dem sogenannten Normaltarif beschränkt. Über die Problematik der unterschiedlichen Tarife bei der Anmietung von Unfallersatzfahrzeugen hat Juracity bereits berichtet. Der …

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Veröffentlicht am: 2. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Besser nicht … Dr. Iffland testet für WDR 2 Alkoholtestgeräte

Ergebnis des Tests: Allenfalls ein lustiger Partygag, die Geräte zeigen aber nicht exakt an. Geht auch gar nicht, denn der Atemalkohol sagt nur bedingt etwas über den Blutalkoholwert (BAK) aus. Und die Geräte können durch richtiges oder falsches Pusten manipuliert werden. Zum “Herantrinken” an die Promillegrenze eignen sich also selbst die teueren Geräte von Dräger …

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Veröffentlicht am: 12. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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