Verkehrsrecht

Unfall in Frankreich

Bei einer Reise nach Frankreich denkt man an die Cote d‘ Azur, traumhafte Panoramastraßen, den Atlantik, gutes Essen und guten Wein. Was aber gilt, wenn man dort einen Unfall erleidet ? Wie immer gilt es, auch nach einem Unfall in Frankreich die Unfallstelle und Beweise zu sichern. Angaben zur gegnerischen Haftpflichtversicherung findet man auf einem …

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Veröffentlicht am: 4. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Unfall in Italien

In lockerer Folge stellen wir hier die Besonderheiten bei einem Unfall im Ausland dar. Auch wenn der Süden lockt und keiner an einen Unfall im beliebten Reiseland denken mag, bei einem Unfall in Italien gilt das dortige Recht. Wie immer sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert, Beweise gesichert und die Polizei verständigt werden. Der Geschädigte hat …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Unfall in Spanien

Pech, wer in den schönsten Zeit des Jahres im Ausland in einen Unfall verwickelt wird. Und verwirrend wird es bei der Regulierung auch nach einem Unfall in Spanien. Denn es gilt bei einem Auslandsunfall mit einem Ausländer stets das Recht des Unfallortes. In lockerer Folge werden hier Besonderheiten der Haupturlaubsländer dargestellt. Bei einem Urlaub in …

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kein Schuldanerkenntnis bei Erklärungen unmittelbar nach einem Unfall

Das OLG Düsseldorf (I-1 U 246/07) hat am 16.06.2008 etwas überraschend entschieden, dass Erklärungen zur Schuldfrage unmittelbar nach einem Unfall nicht als Schuldanerkenntnis verstanden werden können. Nach Auffassung des Gerichts könne ein Unfallbeteiligter ohnehin keine bindenden Anerkenntnisse abgeben, weil die Regulierung der Versicherung vorbehalten sei. Das Gericht hat, meines Erachtens zutreffend, weiter zu bedenken gegeben,

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Veröffentlicht am: 24. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Fußball: Fan-Flaggen am Auto

Die ganze Welt hat keine Probleme damit, dass die Deutschen seit der letzten WM wieder wie andere Nationen mit den Symbolen und Farben staatlicher Zusammengehörigkeit unbefangener umgehen. Die Versicherungen sehen das im Einzelfall skeptischer. Fan-Flaggen am Auto sind grundsätzlich erlaubt, jedenfalls die beliebten kleinen Flaggen, die

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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