Verkehrsrecht

OLG Frankfurt: Beweislast bei Mängeln an der Kupplung oder auf den Fahrstil kommt es an

Grundsätzlich hat der Verbraucher in den ersten sechs Monaten nach seinem Kauf keine Gedanken an die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln zu verschwenden. Denn ihm steht ja § 476 BGB zur Seite; die gesetzliche Vermutung für das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe und somit die Haftung des Verkäufers. Aber es kann auch ganz anders …

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Veröffentlicht am: 13. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Verkehrsrechtsschutz im Test

Es gibt viele Anbieter; doch welcher ist der Richtige für mich ? Diese Frage mag sich mancher Verkehrsteilnehmer schon gestellt haben. Denn Sinn macht sie, die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Denn bei Unfällen ist oft jeder der Ansicht, der andere habe den Fahrfehler begangen. Und wenn dann noch Sachverständige ins Spiel kommen, kann es schnell mehr kosten, als …

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Veröffentlicht am: 2. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urteil: Beim Parken auch den Gang einlegen oder besser an den Bremsklotz denken

Wer am Hang parkt und nur die Handbremse zieht, riskiert den Schutz der Vollkaskoversicherung. Dies geht aus einem Berufungsurteil des OLG Karlsruhe (19 U 127/07) hervor, wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet.

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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG München: Teure Spazierfahrt für unaufmerksame Mutti

Auch Kleinkinder, die im Gebrauch eines Fahrrades bereits Erfahrungen haben, müssen beaufsichtigt werden. Dazu muss sich die Aufsichtsperson in unmittelbarer Nähe aufhalten, um das Kind zu beaufsichtigen und notfalls eingreifen zu können.

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Besteuerung privat genutzter Dienstwagen kaum vermeidbar

Dies hat das Hessische Finanzgericht in Kassel (Az.: 11 K 1844/05) entschieden. Danach sind einer Steuerbefreiung enge Grenzen gezogen worden. Das Gericht entschied, dass es nach dem Gesetz nicht darauf ankäme, ob ein Arbeitnehmer den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz tatsächlich nutze. Entscheidend sei allein die Frage, ob der Arbeitnehmer dies tatsächlich könne.

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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