OLG Karlsruhe: Immer zum richtigen Händler; aufpassen bei Montagsautos
Bei Ärger mit einem Neuwagen müssen die Käufer auf den Unterschied zwischen Verkäufergewährleistung und Händlergarantie achten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (19 U 156/05) hervor.
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Veröffentlicht am: 4. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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