Drängeln im Stadtverkehr als Nötigung strafbar?
Drohung mit Gewalt kann Nötigung (§ 240 StGB) sein und kann nicht nur Geldstrafe nach sich ziehen, sondern schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Gewaltanwendung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn „der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden …
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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ein Unfall nach Sekundenschlaf am Steuer bedeutet nicht immer grobe Fahrlässigkeit, befand das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11. 1. 2007/Aktenzeichen 10 U 949/06). Die Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt bejahen dagegen 



