LG Karlsruhe: Aufpassen beim Frittieren!
Das Landgericht Karlsruhe (Az.: 6 O 177/07) hatte sich mit den Tücken des Kochalltags zu befassen. Bei der Zubereitung von Pommes Frittes war es zu einem Wohnungsbrand gekommen und die Hausratversicherung weigerte sich, zu zahlen. Was war passiert?
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Veröffentlicht am: 5. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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