OLG Karlsruhe: Überschussbeteiligungen sind nicht sicher
Bekannt sein dürfte die Tatsache, dass Überschussbeteiligungen von Lebens- und Rentenversicherungen nicht garantiert sind, sondern eher als lockere Versprechung und Mittel der Kundenwerbung verstanden werden sollten. Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 12 U 192/06) entschieden hat, stehen die Versprechen der Versicherungen selbst dann noch auf wackeligen Beinen, wenn die Rente bereits an den Versicherten bezahlt …
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Veröffentlicht am: 13. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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