Versicherung

Keine Leistungen der privaten Unfallversicherung bei 1,63 Promille

Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss (Aktenzeichen 5 W 117/06), dass bei einer Akloholisierung von 1,63 Promille kein Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung bestehe. Der Versicherungsnehmer, der mit dem Fahrrad unterwegs war, entweder schiebend oder fahrend, geriet in einer Linkskurve von der Straße ab und verletzt sich so schwer am Kopf, so …

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Veröffentlicht am: 22. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keine Zahlung der Vollkasko bei nachträglichem Tuning des PKWs

So entschied das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil – Aktenzeichen 10 U 56/06 – und wies die Klage des Autotuners gegen die beklagte Vollkaskoversicherung auf Zahlung des Unfallschadens ab. Der Kläger hatte, nachdem er den Vollkaskoversicherungsvertrag mit der beklagten Versicherung abgeschlossen hatte, sein Auto getunt. Im Rahmes dessen legte er das Fahrwerk tiefer, verbreiterte die Spur …

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Veröffentlicht am: 16. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Radfahrer: 1,6 Promille, Fussgänger 2,0 Promille. Unfallschutz futsch!

so das OLG Köln in seinem heute bekanntgewordenen Beschluß (OLG Köln 5 W 117/06). Ein Dachdecker hatte nach einem Polterabend brav das Auto stehen lassen. Mit 1,63 Promille im Blut hatte er auf dem Heimweg eine Linkskurve aber auch mit dem Fahrrad nicht mehr geschafft und verlor deshalb den Versicherungsschutz aus seiner privaten Unfallversicherung mit …

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Veröffentlicht am: 13. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Änderungen des Beihilferechts in NRW

Die Bezirksregierung Detmold weist auf ihrer Website auf aktuelle Änderungen im Beihilferecht für Landesbeamte in NRW hin. Das Dezernat 16 der Bezirksregierung ist neben seinen eigentlichen Aufgaben auch die zentrale Koordinierungsstelle für die übrigen Beihilfestellen in NRW.

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Veröffentlicht am: 7. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Praxisgebühr auch für Beamte

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit mehreren Beschlüssen die Anträge auf Zulassung der Berufung von Klagen durch Beamte, die sich erstinstanzlich erfolglos gegen die Kürzung der Beihilfe um den Satz der Praxisgebühr gewehrt hatten, zurückgewiesen. In der Pressemitteilung zum Beschluß vom 29 Januar 2007 – OVG 4 N 136.06 –

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Veröffentlicht am: 6. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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