Kein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse auf Erstattung der Kosten einer Bodylift- Operation
Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 16.11.2006 – Aktenzeichen L 4 KR 60/04 – und wies die Klage des Versicherungsnehmers gegen seine gesetzliche Krankenkasse auf Übernahme der Kosten einer Hautstraffungsoperation ab. Der Kläger hat durch Diät und intensiven Sport 70 kg abgenommen, was starke Hauterschlaffungen im Bereich von Brust, …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 1. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




