Reiserücktrittsversicherung darf fachärztliches Attest fordern
So bestätigte das Landgericht München I – Aktenzeichen 13 S 5055/06 – nunmehr die Vorinstanz und wies die Klage gegen den Reiserücktrittversicherer auf Erstattung der Stornierungskosten ab. Der Kläger verlangte vom Versicherer die Erstattung der Stornierungskosten, da er am Abreisetag eine Panickattacke mit Lähmunserscheinungen erlitt und die gebuchte USA-Reise nicht antreten konnte.
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Veröffentlicht am: 13. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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