Rechtsanwalt Michael W. Felser

berät seit 1995 Mandanten im Arbeitsrecht, bei Scheinselbständigkeit und im Vertragsrecht. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat er eine Rechtsabteilung für die Gewerkschaft ÖTV aufgebaut und geleitet. Besondere Erfahrungen hat Rechtsanwalt Felser bei der Beratung und außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Betriebsrat und Personalrat, auch als Verfahrensbevollmächtigter vor und als Beisitzer in der Einigungsstelle. Als Sachverständiger im Sinne der §§ 111, 80 Absatz 3 BetrVG wird er oft bei Betriebsänderungen zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen hinzugezogen (2013 u.a. Renault Trucks Deutschland, Deutsche Post AG NL Brief IT und DHL Global Forwarding). Er unterstützt Betriebsräte bzw. den Wahlvorstand auch bei Aufsichtsratswahlen (zuletzt RVK Köln) und Betriebsratswahlen (zuletzt VRS und Rosen Eiskrem, BBDO, Flint Group, Gold Krämer Stiftung, Stadtwerke Bonn Verkehr u.v.m.).

Lebenslauf

  • Geboren 1961 in Aachen, sechs Geschwister, Ältester
  • Abitur am Max-Ernst-Gymnasium Brühl
  • Jurastudium an der Albertus Magnus Universität Köln
  • Im Rahmen der Studiumsfinanzierung mehrere Jahre Vorsitzender eines 5-köpfigen Betriebsrats in einem Dienstleistungsunternehmen.
  • Examensstipendien durch die Hans-Böckler-Studienstiftung und den Kölner Gymnasial- und Stiftungsfond
  • Aufbau und Leitung einer großen Rechtsabteilung (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht)
  • Wissenschaftlicher Gutachter an der Technischen Universität Chemnitz
  • Ehrenamtlicher Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht
  • Schiedsstellenvorsitzender und Einigungsstellenvorsitzender bei der CVAG
  • Vorsitzender der Interessenvertretung der Rechtsreferendare für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln (Bezirkspersonalrat der Rechtsreferendare)
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Chemnitzer Verkehrsbetriebe AG
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Netskill AG – Rechtsträger der Competence Site 
  • Mitglied im Deutschen AnwaltVerein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV, im Arbeitsgerichtsverband, ACE und Ver.di

Rechtsanwalt Felser ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht insbesondere das Kündigungsschutzrecht aber einschließlich Öffentliches Dienstrecht, Gesellschaftsrecht, Scheinselbständigkeit, Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht.

Er ist seit über zehn Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil.Logo-Mitglied-ARGE-Arbeitsrecht-1

 

 

 

 

Rechtsanwalt Felser berät und begleitet seit mehr als 20 Jahren Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) bei Umstrukturierungen

(Betriebsänderungen, Fusionen, Rechtsformänderungen, Sozialplanverhandlungen, Personalüberleitungsverträge)

und in Einigungsstellen. Zu seinen Mandanten gehören u.a. zahlreiche Betriebsräte der DPAG, RWE Power, RWE Systems, DHL, Postbank, KVB, VRS, RVK, SWB, FedEx, Electronic Arts, Renault Trucks, Volvo Trucks, zahlreiche Personalräte aus dem Rhein-Erft-Kreis, Gesamtpersonalrat der Stadt Köln, Gesamtpersonalrat der Stadt Aachen, Gesamtpersonalrat des LVR in Köln und der Gesamtpersonalrat der Charite in Berlin.

Darüberhinaus berät er GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände zu den Themen Bestellung, Abberufung, Haftung etc.

Als Referent ist Herr Felser auf Seminaren für verschiedene Verbände, juristische Fachzeitschriften sowie für den Kölner Anwaltsverein und in Inhouseseminaren tätig.

Trotz seiner langjährigen Erfahrung und eigener Referententätigkeit nimmt Rechtsanwalt Felser seit Jahren regelmäßig an Fortbildungen teil, insbesondere den Tagungen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Er ist Fachbuchautor von Ratgebern (Kündigung – was tun?), Kommentaren zu Landespersonalvertretungsgesetzen (Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen) und des Handbuches „Beteiligungsrechte des Betriebsrats“ ( siehe Publikationen)

In Fachaufsätzen in den Zeitschriften Arbeitsrecht im Betrieb und Soziale Sicherheit oder online bei LTO (Spiegel Verlag) und Arbeitsrecht.de gibt er sein Wissen und seine Erfahrungen an Leser weiter.

Als Autor betreut er mehrere Rechtsrubriken in Publikumszeitschriften (Brühler Marktmagazin, Brühler Schlossbote u.a. online), Mitgliederzeitschriften (u.a. ÖTV Magazin, Kölsche Polizei der GdP) und Fachzeitschriften (AiB Plus).

Er ist Moderator im Competence-Center Arbeitsrecht der Competence-Site, das aus dem Vergleichstest der Fachzeitschrift „Personalwirtschaft“ als Testsieger unter allen Arbeitsrechtsportalen hervorging.

In mehreren hunderten Interviews in TV, Rundfunk, Zeitungen und Internet hat er zu arbeitsrechtlichen Themen Stellung genommen (von Bild über FAZ und Süddeutscher Zeitung bis WDR und Welt). Die neusten Interviews funden Sie immer in der Blogkategorie „Interviews“. Aktuelle Interviews im WDR (TV, Radio) 2014 und 2015.

In Podcasts des WDR 2 und SWR 1 und 3 können Sie Telefoninterviews oder Liveinterviews von Rechtsanwalt Michael W. Felser hören, z.B. aktuell zum EuGH Urteil zu Kurzarbeit und Urlaub (WDR 2).

Auf Youtube hat der Bund-Verlag ein Interview mit Rechtsanwalt Felser zum Thema „Betriebsratswahlen“ veröffentlicht.

Ausserdem wird Rechtsanwalt Felser regelmäßig von TV-Sendern wie dem ARD Morgenmagazin, Markt, Mittagsmagazin, WDR u.a. z.B. zu Arbeitsunfähigkeit im Job krankheitsbedingter Kündigung als Experte eingeladen oder in der Kanzlei gefilmt (Erhöhung der Betriebsrente), bei N-TV u.a. zum Bahnstreik, bei RTL  und in einer Serie zum Arbeitsrecht auch bei Center TV, z.B. zu Fussball & Arbeitsrecht.

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