Zum Thema „Erbschaftsteuerreform“ hat Juracity jetzt eine eigene Themendomain (Erbschaftssteuerreform.de) ans Netz genommen, auf der das Rechtsportal über den aktuellen Stand der Reform informiert, und auf die steuerlichen und erbrechtlichen Fallstricke hinweisen wird. Fachanwalt für Steuerrecht Klaus Ingensiep und die im Erbrecht erfahrene Rechtsanwältin Eva Gerz werden dort Tipps zu den noch bestehenden oder fortbestehenden Gestaltungsmöglichkeiten geben. Wie Juracity bereits berichtete, hat die Regierungskoalition durch eine Arbeitsgruppe die Erbschaftsteuerreform auf den Weg gebracht. Sie soll rückwirkend auch für 2007 das deutsche Erbschaftsteuerrecht ändern. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen der unterschiedlichen Besteuerung vor allem der Immobilien eine Neuregelung notwendig gemacht.

Das Ergebnispapier Erbschaftsteuerreform der Arbeitsgruppe.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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