Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seine Forderung nach einem eigenen Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerdatenschutzgesetz) vor dem Hintergrund der immer neuen Ausweitungen des Datenmissbrauchs bei Telekom und Bahn bekräftigt. Der DGB hatte 2008 bereits mehrfach ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert (Pressemitteilung zu Lidl). Nachdem in den letzten Tagen auch schon die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Ingrid Schmidt, ein eigenes Gesetz gegen die Arbeitnehmerüberwachung angemahnt hatte, wies heute die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock erneut darauf hin, welche Regelungen unbedingt in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erforderlich sind:

  • das ausdrückliches Verbot der gezielten Beobachtung und Überwachung von Beschäftigten sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld;
  • der Verzicht auf Kontrolle von Beschäftigten durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, computergesteuerte oder biometrische Systeme, andere Beschäftigte oder externe Detektive;
  • ein grundsätzliches, durch Arbeitsvertrag unabdingbares Verbot des Zugriffs auf Nutzerdaten bei der Verwendung von Internet und E-Mail;
  • eine verpflichtende Betriebsvereinbarung, soweit der Schutz von Anlagen eine Überwachung nötig mache;
  • die Beschränkung des Fragerechts und der Möglichkeit von ärztlichen Untersuchungen bei der Einstellung auf das absolut Notwendige sowie das Verbot von Genomanalysen im Arbeitsverhältnis;
  • das Beweisverwertungsverbot für unrechtmäßig erhobene Daten und
  • ein Schmerzensgeld bei Verstößen sowie eine Strafbewehrung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dringend erforderlich ist eine Sanktionierung der Betriebe, die sich nicht an Recht und Gesetz halten.

Die Forderungen beruhen auf der gemeinsamen Position der Justitiarinnen und Justitiare in dem Gewerkschaften des DGB zum Arbeitnehmerdatenschutz. Zu Recht fordert der DGB auch eine stärkere Sanktionierung bei Verstößen. Die von einigen als ausreichend erachteten Regelungen im BDSG werden nämlich schlicht ignoriert.  Mehdorn glaubte sogar, nur was strafbar sei, sei unerlaubt. In vielen Unternehmen gehören Drogenscreenings und Untersuchungen von Blut und Urin bei Einstellung und regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zum (unzulässigen) Standardrepertoire. Die Missachtung von Arbeitnehmerdatendatenschutz und Persönlichkeitsrechten ist viel größer als weithin angenommen.

Derzeit wird die neue Stellungnahme des Bundestages zum aktuellen 21. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten erarbeitet. Man muss kein Prophet sein, wenn man vorhersagt, dass die Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz seitens des Deutschen Bundestages erneut – wie bereits in der Stellungnahme des Bundestages zum 20. Tätigkeitsbericht – bekräftigt werden wird. Schon Blüm und Riester liessen Ankündigungen keine Taten folgen. Auch das derzeitige Bundesarbeitsmysterium erklärte trotz der neuen Enthüllungen bei der Telekom unbeeindruckt, in dieser Legislaturperiode werde es kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz mehr geben.

Kunden quittieren die Überwachung von Arbeitnehmern auf ihre Art: Sie kündigen. Z.B. der Telekom.
Mehr Informationen findet man auf der Seite „Onlinerechte für Beschäftigte„.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.