Das Strafgesetzbuch (StGB) wird novelliert und damit wird auch der stark umstrittene § 202 c StGB n.F. bald in Kraft treten. Das ist das Ergebnis der jüngsten Plenarsitzung des Bundesrates. Die Ländervertreter billigten das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität ohne weitere Aussprache.

Der neue § 202 c StGB soll die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ahnden. Daran übten vor allem Systemadministratoren, Programmierer oder Berater Kritik, die die vermeintlich kriminalisierten “Hacker-Tools” dazu nutzen, um Netzwerke und Endgeräte auf Sicherheitslücken zu prüfen.

Eine luzide Zusammenfassung der Geschichte des vielerorts kritisierten Hackerparagraphen gibt’s unter heise.de … [hier].

Die Auswirkungen von § 202 c StGB sollen auch an dieser Stelle in Kürze ausführlich diskutiert werden.

Mitgeteilt von Thomas Hellwege

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