Wer seine Meinung über die liebe Verwandtschaft kundtun möchte, sollte dafür wie gewohnt das große Familienfest nutzen. Im Internet hingegen sollte man mit seiner Meinung hinter dem Berg halten. Denn die Verunglimpfung von Angehörigen im Internet ist weiterhin unzulässig.

Dies hat das Landgericht Heilbronn (Urteil v. 05.07.2007, Az.: 6 O 55/07 Hg – noch nicht rechtskräftig) entschieden und damit “deeskalierend” in einen Familienstreit zwischen Vater und Bruder sowie Tochter bzw. Schwester eingegriffen. Letztere hatte das World Wide Web genutzt, um ehrenrührige Behauptungen und Äußerungen über die Kläger zu verbreiten.

Die Richter verurteilten sie nun, es unverändert zu unterlassen, im einzelnen “estimmte Tatsachenbehauptungen und beleidigende Äußerungen – wie etwa die Bezeichnung ihres Vaters und Bruders als „Haie“ – zu tätigen und im Internet einzustellen oder sie als konkret bezeichnete Tiere darzustellen.”

Die 6. Zivilkammer verneinten ein berechtigtes Interesse der Tochter an der Verbreitung bestimmter Tatsachenbehauptungen und vermochte auch kein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu erkennen, die über die Presse mittelbar an dem Familienstreit beteilgt worde war.

Begründung: Es handelt sich um bereits längere Zeit zurückliegende innerfamiliäre Vorgänge und die Herabwürdigung des Vaters sowie des Bruders ohne eine Auseinandersetzung mit der Sache im stehe im Vordergrund.

Das Urteil im Volltext inklusive Sachverhaltsschilderung gibt’s … [hier].

Mitgeteilt von Thomas Hellwege

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