Die ARD Studie 2008 ergab, dass Offliner „gelassener“ damit umgehen, das Internet nicht zu nutzen. Das kann kaum für Eltern gelten, die sich mit den Onlineaktivitäten ihrer Kids zwangsläufig beschäftigen müssen. Das geht nicht ohne eigene Kenntnisse und Erfahrungen im Internet. Das Landgericht München (LG München, Urteil vom 19.06.2008 – 7 O 16402/07) machte nun die Eltern für Urheberrechtsverletzungen der 16-jährigen Tochter haftbar, die – wie übrigens viele Jugendliche – auf den Videoportalen www.myvideo.de und www.video.web.de Videos eingestellt hatte, die aus 70 Fotografien hergestellt waren, deren Urheberrechte bei der Klägerin lagen. Das Landgericht erwartet von den Eltern im Rahmen der Aufsichtspflicht nicht nur eine Belehrung zur Internetnutzung (was eigene Kenntnisses voraussetzt), sondern auch eine Überwachung der Nutzung: „Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende
Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt“, so das Landgericht.

Im Internet lauern viele Gefahren für die Kids, wie wir vor dem Hintergrund zweier Vorträge für die Schüler Brühler Schulen bereits berichtet hatten. Eltern und Lehrer sollten sich daher mit dem Thema intensiver auseinandersetzen. Im Verfahren vor dem Landgericht verteidigten sich die Eltern mit dem Argument, dass „ihre Tochter technisch auf dem Gebiet Computer/Internet wesentlich versierter gewesen sei“. Damit ist das Problem beschrieben, aber nicht eine Rechtfertigung erreicht.

Quelle: Landgericht München vom 19.06.2008 – 7 O 16402/07, Pressemitteilung

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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