Pornographie ist nix für Kinder und Jugendliche. Dieser Meinung sind auch die Richter vom Verwaltungsgericht München und verlangen von Internetdiensten, die ihr Geld mit pornographischen Inhalten verdienen, ein verlässliches Altersverifikationssystem, um Kinder und Jugendliche an der Nutzung dieser Angebote zu hindern. Diesen Anforderungen werde es nicht gerecht, wenn der Zugang lediglich durch die Eingabe einer Personalausweisnummer abgesichert sei (Beschluss v. 31.01.2007, Az.: M 17 S 07.144).

Erforderlich sei vielmehr, dass zwischen dem Angebot im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und dem Minderjährigen eine effektive Barriere bestehe. Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil zur Frage der Zulässigkeit einer Verbreitung von Pornographie im Rundfunk eine zuverlässige Alterskontrolle als gegeben angesehen, wenn vor oder während des Vertragsschlusses ein persönlicher
Kontakt mit dem späteren Kunden stattfinde und in diesem Zusammenhang eine zuverlässige Kontrolle seines Alters anhand amtlicher und mit Lichtbild versehener Dokumente und der Aufzeichnung darin enthaltener Daten, namentlich der Ausweis-Nummer, vorgenommen werde.

“Systeme, welche die Altersüberprüfung allein anhand einer anonymen Überprüfung
der Personalausweis-Nummer vornehmen, sind vor diesem Hintergrund nicht ausreichend”, so die Richter mit Blick auf die einfachen, naheliegenden und offensichtlichen Umgehungsmöglichkeiten. Letztere seien bei dem von der Antragstellerin benutzten System “bereits18.de” nicht auszuschließen. Nicht zuletzt wegen der Ähnlichkeit mit dem Altersverifikationssystem “ueber18.de”, zu welchem eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen ergangen seien, “die zum Ergebnis kommen, dass dieses System keine effektive Barriere darstellt, weil es keine hinreichende Sicherheit vor dem Zugriff
Minderjähriger auf die hierdurch geschützten Internet-Seiten bietet.”

So könnten Personalausweis- oder Reisepass-Nummern über im Internet ohne weiteres auffindbare, frei zugängliche Programme berechnet werden, stellte die Richter fest. Auch liege die Möglichkeit nicht fern, dass Jugendliche sich Ausweispapiere von Eltern oder erwachsenen Freunden besorgten und mit deren Hilfe das Altersverifikationssystem durch Eingabe “echter” Daten ohne weiteres überwinden könnten.

Zur Entscheidung im Volltext via “Medien Internet und Recht”.

Mitgeteilt von Thomas Hellwege

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