Die Lehrerin, die sich schlecht von ihren Schüler benotet sieht, hatte schlechte Karten in der Berufungsverhandlung. Dies geht aus einer Pressemitteilung des OLG Köln (Az.: 15 U 142/07) über das Ergebnis der heutigen Verhandlung im Berufungsverfahren (wir hatten berichtet). Das OLG neigt dazu, der Entscheidung des Landgerichts Köln (zu unserem Bericht) zuzustimmen. Danach stellt die bei spickmich.de vorgenommene Bewertung von Lehrern durch ihre Schüler

keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer dar. Vielmehr muss die Lehrerin auch künftig schlechte Benotungen durch ihre Schüler hinnehmen, soweit in den Benotungen keine herabwürdigende Schmähkritik geäußert werde.

Der Senatsvorsitzende führte jedoch aus, dass er eine Entscheidung des BGH oder des Bundesverfassungsgerichts durchaus für hilfreich halte. Der Senat wäre nach der derzeitigen Einschätzung allerdings nicht geneigt, die Entscheidung des Landgerichts aufzuheben.

Die endgültige Entscheidung wird am 27.11.2007 verkündet. Es bleibt abzuwarten, ob das OLG die Revision zum BGH zulassen wird. Und ebenso bleibt abzuwarten, ob die Lehrerin die Revision beschreiten läßt. Schließlich sollen einige Bewertungskategorien wie „sexy“ auf spickmich.de nicht mehr vorhanden sein.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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