Lehrerbewertung, Ärztebewertung, Anwaltsbewertung, das Internet hat Kopfnoten für Erwachsene erfunden, die eigentlich glaubten, jedenfalls das schon hinter sich zu haben. Die Richter in Deutschland finden das okay, weil die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als die Rechte der Benoteten. Ob allerdings die Bewertung „sexy“ und „cool und witzig“ schützenswert sind und hier die Meinungsfreiheit einer derartigen Zuschreibung im entsprechenden Zusammenhang überwiegt, mag der geneigte Leser selbst bewerten (interessant die Vorschläge im Beitrag des Kollegen Ulbricht aus Stuttgart). Auch ist bekannt, dass die Unzufriedenen sich wesentlich eher die Mühe einer Meinungskundgabe unterziehen als die „selbstverständlich zufriedenen“ oder gar die „Begeisterten“.

Aber die Bewerteten dürfen sich freuen: Bewertung kennt nämlich keine Grenzen und wird auch für Gerichten, Richtern und Urteilen nicht halt machen. Ist die Software erst mal programmiert, bewertet es sich – bei allen Berufsgruppen – ungeniert. Man darf daher bald die ersten Richterbewertungsportale erwarten.  Gibt man Richterbewertung bei Google ein, wird man sogar schon fündig, allerdings nicht im erwarteten Sinne.

Ansonsten traut sich offenbar so recht keiner, die Lehrer eignen sich natürlich schon alleine aus „Wiedergutmachungsgründen“ für ein Bewertungsportal ganz besonders, wie man leicht versteht. Aber auch „Beurteilte“ sind ja nicht immer mit dem Urteil der Gerichte zufrieden.

Mal sehen, wie weit der Humor der Gerichte bei einem entsprechenden Meinungsportal gehen wird. Gespannt darf man auch auf den Anteil der „sexy“ Richterinnen und Richter sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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