das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 27.02.2008 – Aktenzeichen 18 K 2667/07) und wies die Anfechtungsklage eines Schülers und seiner Eltern gegen die Androhung seiner Entlassung von der Schule wegen entwürdigender Äußerungen über eine Lehrperson im Internet ab. Der Schüler hatte die Internetseite, laut Begründung des Vorsitzenden der Kammer ein „Pamphlet übelster Art und Sorte“, grafisch gestaltet. Ausserdem hatte er sich ausdrücklich zu ihrem Inhalt und ihrer Verbreitung bekannt habe. Das Verwaltungsgericht hielt sogar strengere Massnahmen als die Androhung für denkbar. Juracity hatte bereits von Schulverweisen berichtet; Fälle, in denen Schüler wegen beleidigender Äusserungen bei Spick mich und anderen Seiten Internet von der Schule geflogen sind. Das ist eine Seite, die in den Rechtsstreitigkeiten um Spick mich leider selten beleuchtet wird. Schüler unterliegen deswegen häufig dem Irrglauben, sie könnten in den Foren schreiben was sie wollen.

Quelle: Pressmeldung des VG Düsseldorf

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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