Wir hatten hier bereits über den spektakulären Wiener Mobbing-Prozess eines homosexuellen Straßenbahnfahrers berichtet. Das Urteil scheint die Wiener Linien nun in Bedrängnis zu bringen. Wie die Wiener Zeitung berichtet, soll deren oberster Chef nach der Urteilsverkündung erklärt haben, „wir sind ein vorbildlicher Dienstgeber. Wenn es erwiesene Diskriminierung gegeben hat, werden wir das dienstrechtlich ahnden.“ Die im Verfahren als Zeugen geladenen Mitarbeiter würden zu den Vorwürfen befragt. “ Der Geschädigte

selbst gab in einem Interview an, dass sich bisher niemand bei ihm entschuldigt habe. „Unglaublich war für mich, dass in einem solchen Unternehmen nationalsozialistisches Gedankengut herrschen kann. Mein Anwalt prüft, ob es hier noch Anzeigen gegen die Täter gibt.“

Wir werden über die Berufung der Wiener Linien noch berichten.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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