Geht´s jetzt an die Studenten PC´s, GEZ? Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht müssen nicht nur Jurastudenten zukünftig Rundfunkgebühren für den internetfähigen Personal Computer entrichten. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12. März 2009 –  7 A 10959/08.OVG entschieden, dass beruflich genutzte PC gebührenpflichtig sind. Ein Anwalt hatte vor dem Bayerischen VGH verloren, weil er die Gebühren für seinen Bürorechner nicht akzeptieren wollte. Die Gebühr wird aber nur fällig, wenn keine herkömmlichen Radiogeräte angemeldet sind.

Im Fall des OVG NRW hatten zwei Studenten aus Münster  in erster Instanz noch erfolgreich gegen den WDR geklagt, in zweiter Instanz aber verloren sie. Laut Oberverwaltungsgericht kommt es gar nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört wird. Schon die Möglichkeit reiche aus: «Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR können zahlreiche Radiosender live empfangen werden.» (OVG NRW vom 26.5.2009 – Aktenzeichen 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). In den Prozessen geht es um Gebühren in Höhe von 5,52 Euro im Monat, die die Kläger zahlen sollten. Seit Jahresbeginn verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für Internet-PCs allerdings schon 5,76 Euro. Bei Millionen von Studenten ein gutes Geschäft.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Sache das letzte Wort, denn sowohl das OVG in Mainz als auch das OVG in Münster haben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung zu BVerwG vom 26.5.2009 – Aktenzeichen: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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