Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs (HessStGH) zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren wird heute um 11 Uhr erwartet. Gegen das seinerzeit von der CDU-Landesregierung eingeführte Gesetz, das den Studenten eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester abverlangt, wurde eine von mehr als 71.000 Unterschriften gestützte  Massenklage beim Verfassungsgericht des Landes Hessen eingereicht. Die Klage wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützt. Ausserdem hatten die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen eine Normenkontrollklage beim StGH eingereicht. Die Verfahren stützen sich auf ein Verbot von Studiengebühren in der Verfassung des Landes und ist daher nicht auf die Rechtslage in anderen Bundesländern ohne weiteres übertragbar. Allerdings darf man auf die Begründung so oder so gespannt sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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