denn die müssen jetzt für jeden internetfähigen Personalcomputer eine Abgabe an die GEZ zahlen, so das VG Ansbach. Schlimmer gehts immer: „Zweifellos müsste man derzeit auch Notebooks, MTS-Handys und internetfähige PDAs (Personal Digital Assistent – kompakter, tragbarer Computer, der insbesondere für die persönliche Kalender-, Adress- und Aufgabenverwaltung benutzt werden kann) als neuartige Rundfunkempfangsgeräte ansehen, da diese die gleiche Funktionalität wie der oben genannte Rechner beinhalten.“, meinen die Richter, die leider auch dieses Jahr wieder keine Dienst-PDA´s bekommen haben. „Neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ haben einen entscheidenden Nachteil, denn sie sind GEZ-gebührenpflichtig, so das VG Ansbach. Pro PC werden immerhin monatlich 5,52 € fällig. Macht bei Freshfield ein paar kilo – per month …

In anderen Bundesländern, z.B. im Anwaltsparadies Rheinland-Pfalz, dürfen die Rechtsanwälte dagegen völlig GEZ-frei surfen. Möglich gemacht haben das die Richter des Verwaltungsgerichts in Koblenz, die ja auch schon den elektronischen Rechtsverkehr praktizieren. Die Anwälte in Rheinland-Pfalz haben zwar auch diese neuartigen Rundfunkgeräte wie in Bayern, aber die Rechtsanwälte sind hier keine Rundfunkteilnehmer“. Ohne Rundfunkteilnahme kein Rundfunkteilnehmer. Da schau her. Da macht natürlich Rechtsberatung gleich mehr Spass. Das wird ein echter Standortvorteil.

Quelle 1: VG Ansbach, Urteil vom 10.07.2008 Aktenzeichen AN 5 K 08.00348, Volltext
Quelle 2: VG Koblenz, Urteil vom 15.07.2008 Aktenzeichen 1 K 496/08.KO, Pressemitteilung (ich liebe diese langen URL´s von Imperia, sind so leicht zu merken)

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Arbeitsrecht in Brühl (Köln/Bonn)

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